Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte Anspruch auf vollständigen Ersatz des ihnen entstandenen Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung empfiehlt sich folgendes:
1. Notieren Sie Namen und Anschrift des Unfallgegners sowie des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen. Fragen Sie den Unfallgegner nach der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsscheinnummer.
2. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort.
3. Notieren Sie Adressen von Zeugen. Es ist immer gut, wenn Sie die Polizei einschalten, in jedem Fall aber bei größeren Schäden oder bei unklarer Verschuldungslage. Bewahren Sie die Ihnen übergebene blaue Kopie des polizeilichen Unfallberichtes gut auf!
4. Sie sollten in jedem Fall einen „öffentlich bestellten und vereidigten“ oder einen von einem Berufsverband „anerkannten“ Kfz-Sachverständigen beauftragen, den Schaden zu begutachten. Die Sachverständigenkosten gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und werden beim Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
5. Bedenken Sie, dass Sie verpflichtet sind, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter der gegnerischen Versicherung nicht abnehmen. Meistens bringt dies einen finanziellen Nachteil mit sich. Und wie steht´s mit einer eventuellen Wertminderung? Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.
6. Bringen Sie Ihren Wagen in die Werkstatt Ihres Vertrauen und lassen Sie eine fachgerechte Reparatur durchführen.
7. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird auch berechnen, ob Ihnen durch den Unfall eine Wertminderung zusteht. Das ist Bares für Sie. Fragen Sie Ihren Sachverständigen danach.
8. Ebenfalls wird Ihr Sachverständiger gerne mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zusammenarbeiten, wenn sich bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderung Schwierigkeiten ergeben sollten oder wenn Sie z.B. ein Beweissicherungsverfahren wegen etwaiger verschwiegener Mängel beim Kauf des Fahrzeuges benötigen. Grundsätzlich müssen die Rechtsanwaltskosten, wenn Sie nicht Schuld sind, von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Überlassen Sie die Arbeit also ruhig den Profis.
9. Für die Dauer der Reparatur (oder des Wiederbeschaffungszeitraumes bei einem Totalschaden) steht Ihnen ein Mietwagen zu. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, so haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Ihr Sachverständiger kann Sie auch hier richtig beraten.
10. Welchen Sachverständigen beauftrage ich?
Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt. Die deutschen Gerichte bedienen sich von daher der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, da hier durch Prüfverfahren der Sachverstand nachgewiesen wurde.