Im Anschluss an die Reparatur des Fahrzeuges erstellen wir Ihnen gerne einen Nachweis zur Geltendmachung des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung bzw. auf Erstattung von Mietwagenkosten für die Versicherung.
Hierzu benötigen wir ein Protokoll der “Ausgangsvermessung der Achsgeometrie”. Dieses kann Ihnen die A-CC auf Wunsch erstellen. Bitte legen Sie eventuell vorhandene Rechnungen für Ersatzteile, Material, Lackier- oder Reparaturarbeiten ebenfalls vor.
Sollten Sie noch Fragen zu den Themen Achsvermessung, Reparatur und Nachweis der Reparatur haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Wir hoffen, dass Sie mit uns zufrieden waren, und freuen uns, wenn Sie unsere Leistung und unseren Service über den folgenden Link bewerten würden. Vielen Dank.